Alarmierungsstatus

Alarmierungsstatus
Freitag, 29 März 2024

rettungsgasse h1

ab 01.01.2012 in Österreich Pflicht!

Ab 01.01.2012 wird auch auf Österreichs Autobahnen und Schnellstraßen bei Staubildung die Bildung einer Rettungsgasse verpflichtend eingeführt.

Damit geht eine langjährige Forderung der Einsatz- und Rettungsorganisationen unterstützt von der ASFiNAG in Erfüllung.

Was ist die Rettungsgasse?

Die Rettungsgasse ist eine freibleibende Fahrgasse zwischen den einzelnen Fahrstreifen einer Autobahn oder einer Schnellstraße bzw. Autostraße, die bei Staubildung vorausschauend gebildet werden muss.

Was bringt die Rettungsgasse?

Polizei, Feuerwehr, Rettung sowie Straßen- und Pannendienst dürfen die Rettungsgasse benützen. Sie sind damit um bis zu vier Minuten schneller und sicherer am Unfallort als bisher über den Pannenstreifen. Das erhöht die Überlebenschance der Unfallopfer um bis zu 40 Prozent (lt. Erfahrungen aus Nachbarländern).

Was Sie tun müssen!

Alle Verkehrsteilnehmer auf der linken Spur müssen sich möglichst weit links zur Fahrbahn einordnen. Verkehrsteilnehmer auf der rechten Spur müssen so weit nach rechts wie notwendig. Dabei soll der Pannenstreifen befahren werden. Bei mehrspurigen Fahrbahnen gilt: Fahrzeuge auf der linken Spur nach links, alle anderen nach rechts.

Rettungsgasse 2spurig          Rettungsgasse 3spurig

Wann gilt die Rettungsgasse?

Ab 1. Jänner 2012 müssen alle Verkehrsteilnehmer wie Pkws,Motorräder, Lkws oder Busse vorausschauend die Rettungsgasse bei Staubildung oder stockendem Verkehr bilden.

Wo gilt die Rettungsgasse?

Auf allen Autobahnen und Schnellstraßen bzw. Autostraßen in Österreich, egal ob zwei-, drei- oder vierspurig: im Wesentlichen dort, wo eine Vignette benötigt wird. Damit gilt in Österreich das gleiche Prinzip wie in Deutschland, Tschechien, der Schweiz und Slowenien.

Was Sie noch wissen sollten!

Die Behinderung von Einsatzfahrzeugen sowie das widerrechtliche Befahren der Rettungsgasse sind verboten: Strafe bis zu 2.180 Euro!

 ACHTUNG: Die Rettungsgasse ist bei Staubildung IMMER Pflicht, also nicht nur bei einem Unfall. Die Rettungsgasse ist daher auch Pflicht bei Überlastungsstaus. Auch die freie Durchfahrt von Einsatzfahrzeugen zu anderen Einsatzorten oder Krankenhäusern muss gewährleistet werden. Auch wenn vorausfahrende Verkehrsteilnehmer noch keine Rettungsgasse gebildet haben, ist mit der Bildung einer Rettungsgasse zu beginnen.

 Die Vorteile der Rettungsgasse auf einen Blick

  • Rascheres Vorankommen und Eintreffen der Einsatzfahrzeuge am Unfallort
  • Schnellere Versorgung von Verletzten
  • Zeitgewinn von bis zu vier Minuten
  • 1 Min. = 10 Prozent mehr Überlebenschance, das heißt, die Rettungsgasse steigert die Überlebenschancen um bis zu 40 Prozent
  • Breitere Zufahrtsmöglichkeiten für Einsatz-, Rettungs und Bergefahrzeuge
  • Klare und eindeutige Verhaltensregeln für alle Verkehrsteilnehmer
  • Keine Behinderung der Zufahrt durch defekte Fahrzeuge oder auf dem Pannenstreifen missbräuchlich geparkte Fahrzeuge
  • Einheitliches Prinzip wie in den Nachbarländern Deutschland, Tschechien, der Schweiz und Slowenien

Downloads

Links

Quellen: ASFiNAG, Österreichischer Bundesfeuerwehrverband

Rettungsgasse

Rettungsgasse

Rettungsgasse

ab 01.01.2012 in Österreich Pflicht! Ab 01.01.2012 wird auch auf Österreichs Autobahnen und Schnellstraßen bei Staubildung...

Read more
Handfeuerlöscher

Handfeuerlöscher

Handfeuerlöscher

Der frühzeitige Einsatz von Feuerlöschern kann Leben retten und Sachschäden verringern. Feuerlöscher dienen zur wirksamen...

Read more
Brandklassen

Brandklassen

Brandklassen

Feuer ist nicht gleich Feuer und Löschmittel ist nicht gleich Löschmittel. Um den Einsatz von Löschmitteln besser zu kontrollieren,...

Read more
Brandfall

Brandfall

Brandfall

Richtig verhalten im Brandfall!Wenn es brennt, kommt es auf schnelles und richtiges Handeln an. Grundsätzlich sollte man...

Read more
Wichtige Telefonnummern

Wichtige Telefonnummern

Wichtige Telefonnummern

Alle wichtigen Telefonnummern Rund um die Gemeinde Giesshübl und Bezirk Mödling.   Polizei Hinterbrühl 05...

Read more
Brände verhüten

Brände verhüten

Brände verhüten

Immer wieder ist festzustellen, dass Brände mit erheblichen Schäden und persönlichen Folgen für Betroffene auf vermeidbare...

Read more

Kontakt

768px F icon.svg

Freiwillige Feuerwehr Giesshübl
Waldgasse 1

2372 Giesshübl
Niederösterreich

02236 122 - Feuerwehr Notruf

0699 / 144 22277 - Komman
dant HBI Mayerhofer Christian
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Termine

Di, 02. Apr.
19:30 Uhr -
Dienstbesprechung
Di, 09. Apr.
18:00 Uhr -
Monatsübung
Sa, 20. Apr.
09:00 Uhr -
Frühjahrsputz

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.