Verbot von Brauchtumsfeuern 2020
Aufgrund der derzeit herrschenden Trockenheit und der damit einhergehenden hohen Waldbrandgefahr hat der Gesetzgeber diverse Verordnungen zum Schutz vor Wald- und Flurbränden erlassen.
Für das Jahr 2020 wurde eine Änderung auf die "Ausnahmeverordnung vom Verbrennungsverbot" vorgenommen die besagt, dass jegliches Verbrennen von biogenen Materialien sowie auch das Entzünden von Brauchtumsfeuern (siehe unten) bis 30.06.2020 strengstens verboten ist!
– Osterfeuer (Zeitraum zwischen Sonnenuntergang am Karsamstag und Sonnenaufgang am Ostermontag)
– Sonnwendfeuer (zwischen dem Freitag vor dem 21.06.2020 und dem nachfolgenden Sonntag)
– Johannesfeuer (24.06.2020)
http://www.noe.gv.at/noe/Katastrophenschutz/Brauchtumsfeuer_Trockenheit.html
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrNO&Gesetzesnummer=20000728
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20002155