Alarmierungsstatus

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Donnerstag, 26 Dezember 2024

Schönen Urlaub

IMG 0509zSchon heute beginnen in den ersten Bundesländern in Österreich die Sommerferien.

Sollten Sie Ihren Urlaub mit dem Auto antreten, denken Sie bitte daran: „BEI STAUBILDUNG: RETTUNGSGASSE“.

Sie ermöglichen so im Notfall, dass Rettungskräfte den Einsatzort rascher erreichen, um Verunfallten helfen zu können – VIELEN DANK !!!

Die Freiwillige Feuerwehr Gießhübl wünscht Ihnen einen schönen, erholsamen Urlaub und allzeit gute Fahrt!

So bilden Sie die Rettungsgasse

 

 

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Auszeichnungen für Kameraden

48063594658 988e9ec5da oAnlässlich des Bezirksfeuerwehrtages am 15.Juni 2019 in Perchtoldsdorf, wurden drei unserer Kameraden ausgezeichnet.

So durften BI Florian Prochaska und V Joachim Weber, das Ehrenzeichen der NÖ Landesregierung für 25 Jahre verdienstvolle Tätigkeit im Feuerwehrwesen entgegennehmen.

OVM Robert Wunder wurde das Verdienstzeichen 3.Klasse in Bronze in Würdigung der hervorragenden Dienste um das NÖ Feuerwehrwesen verliehen.

Die Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Gießhübl, gratulieren dazu sehr herzlich!
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Waldbrandverordnung 2019

IMG 2389aAuszug aus der Waldbrandverordnung der BH Mödling v. 11.06.2019

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V E R O R D N U N G

Die Bezirkshauptmannschaft Mödling ordnet gemäß § 41 des Forstgesetzes 1975, BGBl. I Nr. 87/2005, zum Zwecke der Vorbeugung gegen Waldbrände an:

- Im Bereich des Waldes und seinem unmittelbaren Gefährdungsbereich ist das Entzünden sowie das Unterhalten von Feuer verboten. - Ebenso ist es verboten, brennende oder glimmende Gegenstände (wie Zündhölzer und Zigaretten) sowie Glasflaschen und Glasscherben (Brennglaswirkung!) im Waldbereich wegzuwerfen. - Die Zufahrtswege zum Wald sind freizuhalten, damit im Falle eines Brandes die Feuerwehr zufahren kann. - Ein bereits entstandener Brand ist unverzüglich der Feuerwehr (Notruf 122) bzw. der Polizei (Notruf 133) zu melden. - Das Abstellen von Kraftfahrzeugen auf Grasflächen mit hochwachsenden Gräsern ist verboten.

Diese Verbote treten nach Kundmachung mit sofortiger Wirksamkeit in Kraft und gelten bis 31. Oktober 2019.

Übertretungen dieser Verordnung werden als Verwaltungsübertretungen gemäß § 174 Abs. 1 lit. a Z. 17 des Forstgesetzes 1975, BGBl. I Nr. 87/2005, mit einer Geldstrafe bis zu € 7.270,-- oder mit Arrest bis zu vier Wochen bestraft.

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http://www.noe.gv.at/…/Moedling/Waldbrandverordnung_BHMD.pdf

Maibaumumschneiden - 26.05.2019

IMG 0652"Wenn der Maibaum auf der Pfarrwiese fällt … "

Zum Maibaumumschneiden fanden sich heute neben den Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Gießhübl auch viele Gäste auf der Pfarrwiese in Gießhübl ein.

Zu den Klängen der "Lustigen Holzhockerbuam", gespielt von der Musikkapelle Gießhübl, wurde der Maibaum von Bürgermeister Helmut Kargl und Vizebürgermeister Prof. Dr. Martin Klicpera zu Fall gebracht.

 

 

 

 

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Kindergarten besucht Feuerwehr - 26.04.2019 + 10.05.2019

20190426 114053IMG 9976Erneut durfte sich Kommandant HBI Christian Mayerhofer über den Besuch der Kinder des Kindergarten 1 und 2 und deren Betreuerinnen im Feuerwehrhaus freuen.

Wie bereits auch in der Vergangenheit, hörten die Kinder den Erklärungen der Kameraden sehr interessiert zu und legten mit großer Begeisterung auch gerne selbst Hand an die Geräte.

Den krönenden Abschluss des Besuches in der Feuerwehr, bildete wieder die Rückfahrt zum Kindergarten mit den Einsatzfahrzeugen.

Ein herzliches danke für den Besuch und wir freuen uns schon heute auf das nächste Wiedersehen. 

 

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Kontakt

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Freiwillige Feuerwehr Giesshübl
Waldgasse 1

2372 Giesshübl
Niederösterreich

02236 122 - Feuerwehr Notruf

0699 / 144 22277 - Komman
dant HBI Mayerhofer Christian
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Termine

Sa, 14. Dez.
19:00 Uhr -
Weihnachtsfeier
Di, 14. Jan.
19:30 Uhr -
Chargensitzung
Fr, 24. Jan.
19:00 Uhr -
Jahreshauptversammlung

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